Page 28 - Besser hoeren fuer alle
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|| Schwerhörigkeit in der Arbeitswelt ||





          Im Beruf – Angst, sich zu outen               „Lagebesprechungen“ usw.) abgehalten, so sollte
                                                        geprüft werden, ob die Raumakustik z.B. durch
          Am Arbeitsplatz haben Menschen mit Schwerhö-  geeignete Baumaßnahmen verbessert werden
          rigkeit besondere Schwierigkeiten, die nicht nur   kann.
          mit der tatsächlichen Höreinschränkung zu tun
          haben, sondern auch mit dem individuellen Um-  Technische Hilfsmittel
          gang und der Information der Kollegen zusam-
          men hängt. Schwerhörigkeit wird im Unterneh-  Ist in einem Betrieb die Installation einer elektroa-
          mensalltag nicht wahrgenommen, und Betroffe-  kustischen Beschallungsanlage ohnehin vorgese-
          ne haben oft Angst, sich zu „outen“           hen, so soll für Menschen mit einer Hörminde-
                                                        rung ein separates Übertragungssystem mit dem
          So kann eine leichte Schwerhörigkeit, die aber   erforderlichen Zubehörprogramm berücksichtigt
          von der schwerhörigen Person als starke Ein-  werden. Was die Technik zu leisten hat, ist in DIN
          schränkung erlebt wird, möglicherweise als prob-  18040 u. 18041  nachzulesen.  Die  DIN  18041
          lematischer empfunden werden als bei einer an-  besagt aber auch, dass der Aufwand nicht nur
          deren Person eine wesentlich stärkere Hörschä-  in Konferenz-/Veranstaltungs-/Besprechungsräu-
          digung, die aber individuell anders bewertet wird.   men zu betreiben ist, sondern auch an den ein-
          Es hängt sehr vom eigenen Umgang mit der Ein-  zelnen Arbeitsplätzen, unabhängig davon, ob für
          schränkung ab. Wichtig ist eine sehr gute techni-  Guthörende eine Beschallungsanlage benötigt
          sche Versorgung sicher zu stellen und die Umge-  wird.
          bung am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass der
          Betroffene damit gut zurechtkommt.            Wer die Kosten der Maßnahmen zu übernehmen
                                                        hat, ist im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt.
          In allen Belangen der Barrierefreiheit am Arbeits-  Die Kostenträger können die Arbeitgeber, das In-
          platz, sind Betriebsärzte, Schwerbehindertenver-  tegrationsamt, die Krankenkassen oder die Agen-
          tretungen, Betriebsräte oder Personalleiter/-in-  tur für Arbeit sein.
          nen die Ansprechpartner. Sehr empfehlenswert
          ist die Kontaktaufnahme mit dem Integrations-  Die Voraussetzung für die Übernahme der Kos-
          amt, um sich vorab über mögliche Unterstützun-  ten vom Integrationsamt, ist die Vorlage eines
          gen zu informieren. Dort werden Sie sicher Tipps   Schwerbehinderten-Ausweises (oder die Gleich-
          und Broschüren erhalten, die Sie bei der betriebli-  stellung einer Behinderung mit den Schwerbe-
          chen Vorgehensweise unterstützen werden. Kon-  hinderten). Auskünfte und Anträge zur Erlangung
          taktadresse finden Sie weiter unten im Text unter   des Schwerbehinderten-Ausweises erhalten Sie
          „Integrationsfachdienst“.                     beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
                                                        in Hannover. Für Bewohner des Landkreises Sta-
          Die Auswirkungen auf die räumlichen Gestaltun-  de, ist die Außenstelle in Verden zuständig. Kon-
          gen, Nutzung der technischen Hilfsmittel und Be-  takt-Daten siehe weiter unten im Text.
          achtung der sicherheitsrelevanten Faktoren an
          Arbeitsplätzen für Menschen mit Hörminderung,   Arbeitsrechtliche Betrachtung
          sind recht umfangreich und können in dieser
          Broschüre nicht in aller Ausführlichkeit dargestellt   Durch die im Jahre 2009 von Deutschland ratifi-
          werden.                                       zierte UN-Behindertenrechtskonvention, sind vie-
                                                        le Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ergänzt
          Räumliche Gestaltung                          oder verändert worden. Sicher ist die Ergänzung
                                                        im Art. 3 des Grundgesetzes „Niemand darf we-
          Ist der Arbeitsplatz ein Ort, wo ständig mit Besu-  gen seiner Behinderung benachteiligt werden“
          chern, Kunden und Kollegen/-innen direkt oder   das stärkste Signal für den Willen unseres Staa-
          telefonisch kommuniziert wird, oder werden dort   tes, die Inklusion voranzutreiben. Bereits vor der
          häufig Konferenzen („Abteilungsbesprechungen“,   Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonventi-
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