Page 29 - Besser hoeren fuer alle
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|| Schwerhörigkeit in der Arbeitswelt ||





          on gab es in Deutschland das Behindertengleich-  fahren am Arbeitsplatz eingehen. Alarmsyste-
          stellungsgesetz (BGG), welches 2002 in Kraft trat   me werden in der Regel akustisch durch Sire-
          und weiterhin gültig ist. Im BGG wird ausdrücklich   nen  und/oder  Lautsprecherdurchsagen  ausge-
          darauf hingewiesen, dass geeignete Maßnahmen   löst. Für Menschen mit Hörminderung sind die-
          zu ergreifen sind, um Benachteiligungen aufzu-  se Alarmsysteme unter Umständen nicht ausrei-
          heben, siehe §§ 4 u. 6. Bei der arbeitsrechtlichen   chend. „Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen
          Betrachtung finden wir viele Vorschriften, die auf   mit Behinderung, hat er Arbeitsstätten so einzu-
          den  eben  aufgezählten  Gesetzen  und  auf  der   richten und zu betreiben, dass die besonderen
          UN-Behindertenrechtskonvention basieren.      Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Si-
                                                        cherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt
          Arbeitssicherheit und                         werden …“ so lautet es in der Arbeitsstättenver-
          Gesundheitsschutz                             ordnung § 3a, Ziffer 2. Das bedeutet z.B., dass
                                                        die  Alarmsysteme angepasst werden  müssen.
          In Deutschland sind zu Recht hohe Auflagen zur   Hier hat sich das sogenannte „Zwei-Sinne-Prin-
          Sicherung der Gesundheit und Vermeidung von   zip“ bewährt. Menschen mit Einschränkungen in
          Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz gemacht worden.   der Wahrnehmung von Signalen, sollen auf zwei-
          Die Vorschriften hierfür sind in vielen Gesetzen   erlei Arten Signale empfangen können: Bei Hör-
          und  Verordnungen  festgehalten.  Vor  allem  sind   minderung also auditive (durch Hören) und visu-
          die Verordnungen branchenspezifisch mit Unter-  elle (durch Sehen) Signale. Zum Beispiel durch
          stützung der Arbeitsausschüsse des Bundesar-  Anbringen von Lichtleisten, Warnleuchten wie sie
          beitsministeriums und der Landesarbeitsministe-  von den Rettungsfahrzeugen verwendet werden,
          rien und auch unter der Mithilfe der zahlreichen   oder Leuchttafeln.
          Berufsgenossenschaften entstanden. Wir wollen
          auf den Teilaspekt der Kommunikation bei Ge-



           Websites                                     Kontaktadressen:

           Gesetzes-Texte zum  Thema „Barrierefreiheit“:   Integrationsfachdienst für Hörgeschädigte
           UN-Behindertenrechtskonvention § 9           Lüneburg
           www.behindertenrechtskonvention.info         Beim Benedikt 8a, 21335 Lüneburg
                                                        Frau Kummerow
                                                        Tel. 04131 2262866
                                                        Diese Adressen gelten für Betroffene
                                                        im Landkreis Stade. In den anderen
           Behindertengleichstellungsgesetz             Regionen können die Kontaktdaten
           §§ 4 u. 6                                    im Internet unter den Stichwörtern
           www.gesetze-im-internet.de                   „Schulamt“, „Landesschulbehörden“ sowie
                                                        „Integrationsamt“ des jeweiligen
                                                        Bundeslandes, des Landkreises oder
                    Sozialgesetzbuch (SGB IX) § 83      der Region ermittelt werden.
                    www.gesetze-im-internet.de
                                                        www.integrationsaemter.de
                                                        Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
           Arbeitsschutzgesetz § 4, Ziffer 6            - Außenstelle Verden -
           www.gesetze-im-internet.de/arbschg           Frau Ständig
           Arbeitsstättenverordnung                     Marienstr. 8, 27283 Verden (Aller)
           (ArbStättV) § 3a, Ziffer 2                   Tel. 04231 14-0
           www.baua.de                                  www.soziales.niedersachsen.de




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