Page 29 - Besser hoeren fuer alle
P. 29
|| Schwerhörigkeit in der Arbeitswelt ||
on gab es in Deutschland das Behindertengleich- fahren am Arbeitsplatz eingehen. Alarmsyste-
stellungsgesetz (BGG), welches 2002 in Kraft trat me werden in der Regel akustisch durch Sire-
und weiterhin gültig ist. Im BGG wird ausdrücklich nen und/oder Lautsprecherdurchsagen ausge-
darauf hingewiesen, dass geeignete Maßnahmen löst. Für Menschen mit Hörminderung sind die-
zu ergreifen sind, um Benachteiligungen aufzu- se Alarmsysteme unter Umständen nicht ausrei-
heben, siehe §§ 4 u. 6. Bei der arbeitsrechtlichen chend. „Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen
Betrachtung finden wir viele Vorschriften, die auf mit Behinderung, hat er Arbeitsstätten so einzu-
den eben aufgezählten Gesetzen und auf der richten und zu betreiben, dass die besonderen
UN-Behindertenrechtskonvention basieren. Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Si-
cherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt
Arbeitssicherheit und werden …“ so lautet es in der Arbeitsstättenver-
Gesundheitsschutz ordnung § 3a, Ziffer 2. Das bedeutet z.B., dass
die Alarmsysteme angepasst werden müssen.
In Deutschland sind zu Recht hohe Auflagen zur Hier hat sich das sogenannte „Zwei-Sinne-Prin-
Sicherung der Gesundheit und Vermeidung von zip“ bewährt. Menschen mit Einschränkungen in
Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz gemacht worden. der Wahrnehmung von Signalen, sollen auf zwei-
Die Vorschriften hierfür sind in vielen Gesetzen erlei Arten Signale empfangen können: Bei Hör-
und Verordnungen festgehalten. Vor allem sind minderung also auditive (durch Hören) und visu-
die Verordnungen branchenspezifisch mit Unter- elle (durch Sehen) Signale. Zum Beispiel durch
stützung der Arbeitsausschüsse des Bundesar- Anbringen von Lichtleisten, Warnleuchten wie sie
beitsministeriums und der Landesarbeitsministe- von den Rettungsfahrzeugen verwendet werden,
rien und auch unter der Mithilfe der zahlreichen oder Leuchttafeln.
Berufsgenossenschaften entstanden. Wir wollen
auf den Teilaspekt der Kommunikation bei Ge-
Websites Kontaktadressen:
Gesetzes-Texte zum Thema „Barrierefreiheit“: Integrationsfachdienst für Hörgeschädigte
UN-Behindertenrechtskonvention § 9 Lüneburg
www.behindertenrechtskonvention.info Beim Benedikt 8a, 21335 Lüneburg
Frau Kummerow
Tel. 04131 2262866
Diese Adressen gelten für Betroffene
im Landkreis Stade. In den anderen
Behindertengleichstellungsgesetz Regionen können die Kontaktdaten
§§ 4 u. 6 im Internet unter den Stichwörtern
www.gesetze-im-internet.de „Schulamt“, „Landesschulbehörden“ sowie
„Integrationsamt“ des jeweiligen
Bundeslandes, des Landkreises oder
Sozialgesetzbuch (SGB IX) § 83 der Region ermittelt werden.
www.gesetze-im-internet.de
www.integrationsaemter.de
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Arbeitsschutzgesetz § 4, Ziffer 6 - Außenstelle Verden -
www.gesetze-im-internet.de/arbschg Frau Ständig
Arbeitsstättenverordnung Marienstr. 8, 27283 Verden (Aller)
(ArbStättV) § 3a, Ziffer 2 Tel. 04231 14-0
www.baua.de www.soziales.niedersachsen.de
29