Page 27 - Besser hoeren fuer alle
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|| Inklusion hörgeschädigter Schüler ||





          Der Hinweis muss von Eltern                    BUCHTIPP
          und Schülern kommen
                                                         Schüler mit Hörschädigung im inklusiven

          In den allgemeinbildenden und berufsbildenden                    Unterricht
          Schulen sind die Vorgaben wie zum Beispiel „Nie-                 Tilly Truckenbrodt, Annette Leon-
                                                                           hardt, Taschenbuch, 77 S. / 7,90
          mand darf wegen seiner Behinderung“ (Art. 3 GG)                  Euro, Reinhardt Verlag, 1. Aufl.
          benachteiligt werden genauso umzusetzen wie in                   2015
          der „gewöhnlichen“ Arbeitswelt. Sind Verständi-                  Wie kann die Inklusion von
          gungsprobleme zwischen Schülern und Lehrern                      SchülerInnen mit Hörschä-
                                                                           digung an der allgemei-
          und den Mitschülern untereinander vorhanden,                     nen Schule gelingen? Diese
          obwohl individuelle Lösungen umgesetzt worden                    Aufgabe stellt LehrerInnen
          sind (z.B. Tragen von Hörgeräten/CI-Implantaten),                vor  große  Herausforderun-
          ist wie in der Arbeitswelt Ursachenforschung zu                  gen. Neben Informationen
          betreiben. Der Hinweis auf eine Kommunikations-  über Hörschädigungen wird die Zusammenarbeit
                                                         von Lehrkräften mit Hörgeschädigtenpädagogen
          problematik muss jedoch von den Eltern der Schü-  dargestellt
          ler/-innen oder von den Schülern selbst kommen.   ISBN: 978-3-497-02557-2
          Ansprechpartner sind die Lehrer/-innen oder die
          Schulleitungen, auch der Elternrat bzw. der Schu-
          lelternrat können unterstützend mitwirken. Die   Hören) Er soll gewährleisten, dass Schülerinnen
          Schulleitungen wenden sich ihrerseits an die Schul-  und Schüler die notwendigen Hilfen erhalten und
          träger (an die Kommune oder an den Landkreis).   damit die wohnortnahe Schule besuchen können.
          In Fällen, in denen trotz Gesprächen über die Ver-
          ständigungsschwierigkeiten keine zufriedenstel-  Der Mobile Dienst berät und unterstützt z.B. in
          lenden Lösungen herbeigeführt werden können,   folgenden Bereichen:
          sollten Eltern und erwachsene Schüler/-innen sich
          direkt an die Landesschulbehörde wenden. Kon-  • Anschaffung und Umgang mit Hilfsmitteln,
          taktadresse siehe weiter unten im Text.         Informationen über schulische (Förder-)
                                                          Maßnahmen
          Auch In den berufsbildenden Schulen empfehlen   • Weiterbildung und berufliche Zukunft
          wir zunächst die innerschulischen Lösungswege   • Anbahnung außerschulischer Förder- und
          aufzusuchen, also mit den Lehrern/Lehrerinnen,   Therapiemöglichkeiten (z. B. Logopädie,
          Schulleitungen, Schülerrat/Elternrat über die Ver-  Ergotherapie)
          ständigungsprobleme sprechen. Falls die Gesprä-  • Umgang mit der Hörschädigung (Kon-
          che ins Stocken geraten, ist auch hier die nächste   takte und Treffen, Aktionen mit anderen
          Ansprechpartnerin die Landesschulbehörde.       Hörgeschädigten)
                                                        • Unterstützung im Umgang mit Behörden und
             Für Eltern, Schüler/-innen:                  Institutionen, z. B. Versorgungsamt, Gesund-
             Servicestelle in der Niedersächsischen       heitsamt, Krankenkasse.
             Landesschulbehörde
             Regionalabteilung Lüneburg                 Die raumakustische Ausstattung des Klassen-
             Tel. 04131 15-2222                         raumes erfolgt ebenfalls in Absprache mit dem
             Mail: service-lg@nlschb.niedersachsen.de   Mobilen Dienst und der Schulleitung durch den
                                                        Schulträger. Die Mobilen Dienste unterstützen
          Wichtiger Ansprechpartner für Eltern hörgeschä-  auch  die  Lehrkräfte  der  allgemeinbildenden
          digter Schüler/-innen ist in der Regionalabteilung   Schulen durch Beratung.
          Lüneburg der Mobile Dienst (Förderschwerpunkt   www.mobile-dienste-lueneburg.de/hoeren/





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