„... der Schwerhörige hört aber versteht (Sprache) nicht ...“
In Deutschland leiden 13,3 Millionen Menschen an Schwerhörigkeit, davon 4,7 Millionen mittelgradig, 1 Millionen hochgradig und 220.000 an Taubheit grenzend. In Abhängigkeit vom Grad können Hörgeräte oder Hörimplantate zwar das HÖREN deutlich verbessern, das VERSTEHEN im geräuschgefüllten Raum bleibt trotzdem schlecht.
Höranlagen schaffen es, das Schwerhörige mit und ohne Hörhilfen wieder an öffentlichen Veranstaltungen teilhaben können.
Beim Einsatz von modernen induktiven Höranlagen – auch Ringschleifenanlage, Induktionschleifenanlage oder Induktionsanlage genannt – wird Sprache unmittelbar auf das Hörgerät oder Cochlea Implant (CI) übertragen . Die Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer sogenannten „T-Spule“ bei den Hörgeräten / CI.
Barrierefreiheit für Schwerhörige – Inklusion
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schafft die rechtlichen Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang behinderter Menschen. Dabei umfasst der Begriff Barrierefreiheit ausdrücklich auch die Kommunikation.