Satzung Hören ohne Barriere-HoB e.V. (Auszug)

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§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung barrierefreier Teilnahme zivilbeschädigter und behinderter Menschen im öffentlichen Leben (§ 52 Abs.2 Nr.10 AO). Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

1. Förderung des Einbaus von Hörhilfen in Museen, Theatern, Kliniken, Vortragswesen, Kinos, Kirchen sowie in anderen kulturellen und öffentlichen Einrichtungen.

2. Bereitstellung von Kommunikationsanlagen und Aufklärung über Hilfsmittel, die geeignet sind, den hörgeschädigten Teilnehmern die gebotenen akustischen Informationen - Teilhabe am öffentlichen Leben - verständlich zu machen.

3. Kontaktpflege zu Ärzten, Schwerhörigenvereinen, Akustikern, Selbsthilfegruppen, Behindertenbeauftragten und Verbänden, die bei der Verwirklichung des Zwecks unterstützen können.

4. Einflussnahme auf das barrierefreie Planen und Bauen für Hörgeschädigte im öffentlichen, im kirchlichen und auch im privaten Bereich.

5. Informationen über hörgeschädigtengerechte Veranstaltungen und Einrichtungen.

6. Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit.

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