Page 11 - Besser hoeren fuer alle
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|| Inklusion geht alle an! ||
Eine Begegnung auf Augenhöhe BUCHTIPP
Das wichtigste Ziel der UN-Behinderten- Inklusion konkret
rechts-Konvention, ist die Umsetzung der „Inklu- Ursula Horsch & Sascha Bischoff
sion“. Was wird jedoch unter „Inklusion“ verstan- (Hrsg.), 205 S, 24,60 Euro, Medi-
an-Verlag 2013.
den? Es ist davon die Rede, dass den behinderten Das fachwissenschaftliche
Menschen die „volle Teilhabe“ am gesellschaftli- Buch stellt interessante For-
chen Leben ermöglicht werden muss. Die Begeg- schungsergebnisse vor, so-
nung zwischen den Menschen mit und ohne Be- wohl für Wissenschaftler als
auch für Fachkräfte aus der
hinderungen soll auf „Augenhöhe“ sein. Bislang (Sonder-)Pädagogik wie z. B.
wurde hierfür der Begriff „Integration“ benutzt. Lehrer, Heilpädagogen, Er-
Sind denn „Integration“ und „Inklusion“ dasselbe? zieher und Therapeuten so-
wie für Familien mit Kindern
mit und ohne Hörschädigung vor.
Die folgende Grafik (Quelle: Aktion Mensch) soll
den Unterschied zwischen Integration und Inklu- ISBN: 978-3-941146-33-4
sion verdeutlichen:
nen während des Unterrichts beteiligen. Somit ist
die Begegnung auf „Augenhöhe“ zwischen Men-
schen mit und ohne Behinderung nicht möglich.
Durch geeignete Maßnahmen können die (Hör-)
Barrieren überwunden werden. Zum Beispiel
durch Verbesserung der Raumakustik, indem Ver-
Wie ist dieser Unterschied in der Praxis darstell- änderungen an den Wänden, Decken oder Fußbö-
bar? Hörbehinderte Schüler/-innen fühlen sich den vorgenommen werden, oder durch den Ein-
der Gruppe einer Schulklasse zugehörig. Sie kom- satz von technischen Hilfsmitteln, die die Störquel-
men mit den Schülern ohne Behinderungen gut len minimieren oder ganz eliminieren.
zurecht, weil sie sich gegenseitig wertschätzen
und miteinander kommunizieren, so weit mög- Der Einbau von Höranlagen kann wesentlich zur
lich. So gut es geht, nehmen die hörbehinder- Verbesserung der Kommunikation führen. Nach
ten Schüler/-innen auch an den Aktivitäten der der Umsetzung dieser Maßnahmen, werden die
Schulklasse, wie zum Beispiel Sport, teil. hörbehinderten SchülerIinnen nicht nur „integ-
riert“ sein, sondern gemäß der „Inklusion“ auch
Bis jetzt würde man die Situation so bezeichnen: voll am Unterricht teilhaben können.
Die „Integration“ ist realisiert.
Übrigens: Auf Grund der Rechtslage, besteht ein
Aber obwohl schwerhörige SchülerInnen Hör- Rechtsanspruch, auf Umsetzung der geeigneten
geräte tragen, können sie dem Schulunterricht Maßnahmen.
nicht in vollem Umfang folgen. Die Gründe hier-
für: schlechte Raumakustik (Hall-Effekte), elekt- Im Grundgesetz, Artikel 3 steht: „Niemand darf
ronische Störgeräusche und andere Nebengeräu- wegen seiner Behinderung benachteiligt
sche, die bei den Hörgeräten mitverstärkt wer- werden.“
den, undeutliche oder zu leise Aussprache der
LehrerInnen und der SchülerInnen. In solchen Inklusion ist auch in anderen Bereichen analog
Situationen können die hörbehinderten Schü- umzusetzen, z.B. an Arbeitsplätzen, in den Hörsä-
ler/-innen die vermittelten Lerninhalte nur unvoll- len der Hochschulen, in Kirchen, Kinos, Theatern
ständig aufnehmen und sich kaum an Diskussio- usw. Deshalb: Inklusion geht alle an!
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