Page 10 - Besser hoeren fuer alle
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|| UN Behindertenrechtskonvention ||
Teilhabe in allen Lebenssituationen Diese UN-Behindertenrechtskonvention hat die
Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifiziert.
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist fest- Dies bedeutet, dass Deutschland sich verpflichtet
gelegt, dass den Menschen mit Behinderungen, hat, die vorgegebenen Ziele, die in der Behinder-
im vollen Umfang die Teilhabe am gesellschaft- tenrechtskonvention enthalten sind, zu realisieren
lichen Leben in nahezu allen Lebenssituationen und regelmäßig der UN zu berichten, in wie weit
zu ermöglichen ist. Im Artikel 9 der Konvention Maßnahmen ergriffen und welche Ziele der Kon-
heißt es u.a.: vention erreicht wurden.
„Um Menschen mit Behinderungen ein selbst- In Deutschland sind viele Gesetze und Verord-
bestimmtes Leben und die volle Teilhabe in al- nungen im Zusammenhang mit der UN-Behin-
len Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen dertenrechtskonvention, oftmals mit direktem
die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen Bezug zur „Barrierefreiheit“, angepasst, ergänzt
mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen oder neue Abschnitte verabschiedet worden.
gleichberechtigt mit anderen Zugang zur physi- Sogar im Grundgesetz, Artikel 3 wurde eine Er-
schen Umwelt, zu Transportmitteln, Information gänzung vorgenommen: „Niemand darf wegen
und Kommunikation, einschließlich Informa- seiner Behinderung benachteiligt werden.“
tions- und Kommunikationstechnologien und
-systemen, sowie zu anderen Einrichtungen Überarbeitet wurden zum Beispiel:
und Diensten, die der Öffentlichkeit in städti-
schen und ländlichen Gebieten offenstehen Im Behindertenrecht Grundgesetz Art. 3 (s.o.),
oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleis- und Behindertengleichstellungsgesetz BGG § 4
ten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung „Barrierefreiheit“.
und die Beseitigung von Zugangshindernissen
und -barrieren einschließen, gelten unter ande- Im Baurecht VOB Teil B § 13 u. BGB § 633 so-
rem für wie die Neuerungen der Deutschen Indust-
rie-Normungen DIN 18040-1, DIN 18041, DIN
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie an- EN 60118-4.
dere Einrichtungen in Gebäuden und im Frei-
en einschließlich Schulen, Wohnhäusern, me- Im Arbeitsstättenrecht SGB IX § 83, Arbeitsstät-
dizinscher Einrichtungen und Arbeitsstätten; tenverordnung § 3a, Abs. 2 (Anm. Bei Gefähr-
b) Informations- und Kommunikations- und an- dungsbeurteilungen sind die besonderen Anfor-
dere Dienste, einschließlich elektronischer derungen der gehandicapten Menschen zu be-
Dienste und Notdienste.“ rücksichtigen). In den vergangenen Jahren sind
enorme Fortschritte in den Bereichen Verkehrs-
und Arbeitssicherheit erreicht worden. Ferner ha-
BUCHTIPP ben angepasste Gesetze und Verordnungen ei-
ne deutliche Reduzierung der Barrieren für Men-
Was bedeutet es, schwerhörig zu sein? schen mit Mobilitätsproblemen bewirkt. Diese
Jörn Draheim u. Manfred Hinter- Fortschritte reichen jedoch nicht aus, um die ver-
mair, 128 S. kartoniert, 16,90 Eu-
ro, Median-Verlag 2. unveränder- einbarten Ziele der Behindertenrechtskonvention
te Auflage 2010. zu erreichen. Menschen mit Mobilitätsproblemen
Schwerhörige Menschen benötigen weiterhin weitreichende Unterstützun-
schildern ihre Erfahrungen. gen. Sehr großer Nachholbedarf an Förderungs-
Das Buch bietet gut Hö-
renden, die Chance, zu er- maßnahmen besteht bei den Menschen mit Hör-
fahren, was es bedeutet, aber auch mit Sehbehinderungen.
schwerhörig zu sein.
ISBN: 978-3-941146-02-0 Wir sind noch sehr weit von barrierefreien Kom-
munikationsmöglichkeiten entfernt.
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